266b stgb fall
Der Straftatbestand gehört jedoch zu einem der komplizierteren Straftatbestände und führt in der Praxis immer wieder zu Schwierigkeiten. Ein Hauptproblem ist, dass nicht alle Karten, welche dem Kunden Kredit einräumen, auch tatsächlich Kreditkarten im Sinne des Gesetzes sind. Der Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten wurde als Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufgenommen, um Strafbarkeitslücken zwischen Betrug gem. Damit der Tatbestand des Scheck- und Kreditkartenmissbrauchs gem. Für den objektiven Tatbestand ist zunächst nötig, dass es sich um den berechtigten Karteninhaber handelt. Darunter fällt auch derjenige, dem die Karte aufgrund falscher Angaben überlassen wurde. Unter gewissen Umständen fällt auch die EC-Karte unter diesen Tatbestand, hierzu wird auf die unten angeführten Sonderfälle verwiesen. Sodann muss der Täter die Karte missbraucht haben. Das bedeutet, er handelt im Rahmen seines rechtlichen Könnens , überschreitet aber die Grenzen seines rechtlichen Dürfens im Innenverhältnis zur Bank oder zum Kreditkartenunternehmen.
266b StGB Fallstudie: Die juristischen Auswirkungen
Beim POS-Verfahren hat der Händler aufgrund eines Vertrages zwischen ihm und dem Kreditinstitut einen direkten Anspruch gegen das kartenausstellende Kreditinstitut. Die am Terminal eingelesenen Daten werden in einer Autorisierungszentrale bzw. Sofern die Überprüfung positiv ist, hat der Kunde mittels dieses Verfahrens seine Waren oder Dienstleistungen bezahlt. POZ-Verfahren point-of-sale ohne Zahlungsgarantie. Im Gegensatz zum POS-Verfahren gibt der Kunde hier nicht seine PIN ein, sondern unterschreibt lediglich einen vom Händlerterminal ausgedruckten Beleg. Mit dieser Unterschrift erteilt er eine Ermächtigung zum Lastschrifteinzug. Ein Anspruch des Händlers gegen das Kreditinstitut besteht in diesen Fällen jedoch nicht. Auch übernimmt das Kreditinstitut im Gegensatz zum POS-Verfahren keine Garantie für den in Rede stehenden Betrag. In sämtlichen o. Verwendungsfällen ist ein missbräuchliches Vorgehen des Täters denkbar, wenn der Täter die Maestro-Karte einsetzt, obwohl sein Konto kein Guthaben mehr aufweist, sein Dispositionsrahmen ausgeschöpft ist und er in absehbarer Zeit nicht in der Lage ist, die Forderungen der Bank auszugleichen.
Rechtsfolgen von 266b StGB: Eine Analyse | Darüber hinaus wird auch die Funktionsfähigkeit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs als geschützt angesehen. Die besondere Beziehung des Täters zu dem kartenausstellenden Institut ist ein besonderes persönliches Merkmal i. |
Praxisbeispiel: 266b StGB im Strafverfahren | Der Straftatbestand gehört jedoch zu einem der komplizierteren Straftatbestände und führt in der Praxis immer wieder zu Schwierigkeiten. Ein Hauptproblem ist, dass nicht alle Karten, welche dem Kunden Kredit einräumen, auch tatsächlich Kreditkarten im Sinne des Gesetzes sind. |
Rechtsfolgen von 266b StGB: Eine Analyse
EC-Karten-Fälle sind absolute Klassiker, die von jedem Examenskandidaten beherrscht werden sollten. Die Thematik stellt viele Studierende vor Probleme, was nicht zuletzt an der Vielgestaltigkeit der Konstellationen, der Vielzahl der zu prüfenden Delikte und der unterschiedlichen strafrechtlichen Bewertung einzelner — auf den ersten Blick ähnlich erscheinender — Handlungen liegt. Im Rahmen dieses Beitrags soll die Thematik besser handhabbar gemacht werden, indem typische Problemfelder — illustriert anhand von Beispielsfällen — dargestellt und problemorientiert aufgeschlüsselt werden. Freilich kann hier nicht jeder mögliche Fall nachgezeichnet werden. Sofern man sich aber mit den gängigsten Konstellationen auseinandersetzt, fördert dies die Entwicklung eines Grundverständnisses, mit dessen Hilfe auch unbekannte Konstellationen in den Griff gekriegt werden können. A Anknüpfungspunkte Zur gedanklichen Ordnung der vorzunehmenden Prüfung sollte sich vor Augen geführt werden, dass Unterschiede der einzelnen Konstellationen — die dann auch zu einer unterschiedlichen strafrechtlichen Beurteilung führen — nur in zweierlei Hinsicht bestehen können: Zum einen in Bezug auf die Person des Handelnden und zum anderen in zeitlicher Hinsicht.
Praxisbeispiel: 266b StGB im Strafverfahren
Dabei greift der Täter auch die Sicherungseinrichtungen an, mittels derer das kartenausgebende Kreditinstitut den Zahlungsverkehr zu schützen sucht. Kritik : Bei Auszahlungen im online Betrieb des Automaten — was überwiegend der Fall ist — erfolgt eine Auszahlungsautorisierung durch das kartenausstellende Institut, welches sich dadurch gegenüber dem auszahlenden verpflichtet. Nach dem die Veranlassung grade vom Abhebenden auszugehen hat Kindhäuser Strafrecht BT II, Ansicht 2 : Nach anderer Ansicht BGHSt 47, Das ausstellende Kreditinstitut müsste aufgrund einer "Einlösungsgarantie" den abgehobenen Betrag an das Institut zahlen, von dessen Automaten das Geld abgehoben wurde. Dabei liegt eine Vergleichbarkeit zum electronic cash Verfahren vor. Dies sollte auch den Regelfall in der Praxis darstellen Rengier BT I, Kritik : Zwar wird das Kreditinstitut zur Zahlung veranlasst, jedoch hat grade die Scheckkartengarantie in diesem Vorgang keine Bedeutung. Dies gilt dabei nicht nur für institutseigenen Bankautomaten, sondern schlägt auch bei fremden Geldautomaten durch Mitsch , Strafrecht BT Teil 2, 3.