Abwerben von mitarbeitern am arbeitsplatz


Der Fachkräftemangel macht so manchen Arbeitgeber erfinderisch und verleitet ihn zur Abwerbung eines Arbeitnehmers aus einem anderen Unternehmen. Prinzipiell ist das Abwerben von Arbeitnehmern erlaubt, doch gibt es gewisse Grenzen. Arbeitgeber und Personaler sollten also wissen, wie weit sie gehen dürfen. Generell ist das Abwerben von Mitarbeitern erlaubt, gehört es doch zur freien Marktwirtschaft. Und natürlich ist es auch jedem Arbeitnehmer freigestellt, selbst zu entscheiden, wo er arbeiten möchte. Hält er die geltenden Kündigungsvorschriften ein, kann ein Arbeitnehmer jederzeit von einem Arbeitgeber zum nächsten wechseln. Das Abwerben von Arbeitnehmer findet jedoch auch seine Grenzen. Ruht das Abwerben auf einer vorsätzlichen Schadenszufügung für fremde Unternehmen, wird Unzulässigkeit zu bejahen sein. Bei Bedarf kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht beratend hinzugezogen werden. Mitarbeiter abwerben erlaubt? In manchen Fällen beginnt der Arbeitnehmer das neue Arbeitsverhältnis aber auch schon, ohne den Ablauf der Kündigungsfrist bei seinem bisherigen Arbeitgeber abzuwarten. abwerben von mitarbeitern am arbeitsplatz

Strategien zur Mitarbeiterabwerbung

Mehr noch: Laut einer Studie der Ludwig-Maximilians-Universität München von sind Mitarbeiter gerade nach einem Jobwechsel darum bemüht, die Identifikation mit dem neuen Arbeitgeber zu stärken — und gerade deswegen gegenüber ihrer früheren Firma besonders wettbewerbsorientiert. Die Münchener Forscher hatten anhand von Spielerwechseln von Eishockeyprofis untersucht, wie es sich auf die Leistungsbereitschaft auswirkt, wenn ehemalige Mannschaftskollegen auf einmal Konkurrenten sind. Unternehmen, die in ihre Arbeitsverträge ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot aufnehmen, wappnen sich gegen böse Überraschungen. Konkret besagt ein Wettbewerbsverbot , dass der entsprechende Mitarbeiter nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum — höchstens zwei Jahre — kein Arbeitsverhältnis bei einer Konkurrenzfirma aufnehmen darf. Diesen Schutz müssen sich Unternehmen aber erkaufen und eine Karenzentschädigung an den Arbeitnehmer zahlen. Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist, in der Arbeitgeber einen Mitarbeiter vor die Tür setzen können, ganz automatisch.

Rechtslagen bei der Arbeitsplatzabwerbung Der Fachkräftemangel macht so manchen Arbeitgeber erfinderisch und verleitet ihn zur Abwerbung eines Arbeitnehmers aus einem anderen Unternehmen. Prinzipiell ist das Abwerben von Arbeitnehmern erlaubt, doch gibt es gewisse Grenzen.
Motivation und Abwerbung von Mitarbeitern Home » News » Wettbewerbsrecht » Darf man Mitarbeiter abwerben? Was ist erlaubt, was verboten?
Fallstudien: Effektive Mitarbeiterabwerbung Im War for Talents müssen Unternehmen oftmals kreativ sein, wollen sie passende Mitarbeitende finden und binden. Manche Arbeitgeber setzen auf die Strategie des Abwerbens von Beschäftigten bei der Konkurrenz.

Rechtslagen bei der Arbeitsplatzabwerbung

Home » News » Wettbewerbsrecht » Darf man Mitarbeiter abwerben? Was ist erlaubt, was verboten? Gute Arbeitnehmer sind rar gesät und entsprechend hart umkämpft. Wir erklären, wie man Mitarbeiter im Einklang mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb abwerben darf und ab wann man sich rechtswidrig verhält. Seit über zehn Jahren beraten wir bundesweit Unternehmen in den Bereichen Gewerblicher Rechtsschutz, IT-Recht und Medienrecht. Nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Mitarbeiter abwerben ist grundsätzlich erlaubt 2. Wann ist das Abwerben von Mitarbeitern wettbewerbswidrig? Unzulässige Methoden und Zwecke 4. Ist das Abwerben von Mitarbeitern durch Headhunter zulässig? Ist das Abwerben von Mitarbeitern durch Kollegen erlaubt? Hindert eine Vertragsklausel das Abwerben von Mitarbeitern? Was kann der Arbeitgeber gegen das Abwerben von Mitarbeitern tun? Unsere Kanzlei unterstützt Unternehmen bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten rund um das Abwerben von Mitarbeitern sowie bei Verletzungen von Geschäftsgeheimnissen.

Motivation und Abwerbung von Mitarbeitern

Ein unlauteres Mittel ist vor allem das Verleiten zum Vertragsbruch. Auch das Eindringen in die betriebliche Organisation, zum Beispiel durch Telefonanrufe oder E-Mails durch Headhunterinnen und Headhunter, kann wettbewerbswidrig sein. Dies müsste das Arbeitgeberunternehmen noch erdulden. Gehen Anrufe allerdings über diese Schwelle hinaus, etwa, weil auch noch Eckdaten wie Beruf oder Gehalt abgefragt werden oder die oder der Betreffende mehrfach am Arbeitsplatz kontaktiert wird, dürfte die Grenze der Zulässigkeit überschritten sein. Ebenso wie für das Abwerben gibt es auch Spielregeln für etwaige Absprachen, keine Mitarbeitenden des anderen Unternehmens abzuwerben. Ebenfalls kartellrechtswidrig sind Gehaltsabsprachen, in denen Unternehmen Gehälter oder Gehaltsbestandteile für bestimmte Personengruppen vereinbaren. Dadurch wird die Möglichkeit dieser Mitarbeitenden eingeschränkt, aufgrund besserer Gehälter zu einem Konkurrenzunternehmen zu wechseln. Eine Ausnahme besteht einzig im Bereich des Tarifvertragsrechts. Im Kampf um kluge Köpfe müssen sich Unternehmen viel einfallen lassen.